Zweijährige Berufsfachschule - Pflegeassistenz

Ziel

Diese Schulform bietet eine Berufsausbildung in der Pflege.

Mit dem Berufsabschluss können die Absolventen/innen anschließend in ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege, der Behindertenhilfe und der Familienpflege arbeiten. Dort unterstützen Pflegeassistentinnen/Pflegeassistenten die Fachkräfte bei ihren Tätigkeiten. Sie assistieren bei der Pflege, Betreuung und Versorgung von Menschen, die vorübergehend oder auf Dauer aufgrund ihrer Lebenssituation und/oder gesundheitlicher Einschränkungen Unterstützung bei ihrer selbstständigen Lebensführung benötigen.

Aufnahmevoraussetzungen

Zur Aufnahme in diese Schulform ist der Hauptschulabschluss notwendig.

Wer sich für diese Berufsausbildung entscheidet, sollte sich gut auf hilfsbedürftige Menschen einstellen können und dafür wichtige persönliche Eigenschaften wie Freundlichkeit, Einfühlsamkeit, Geduld sowie Kontakt- und Teamfähigkeit mitbringen.

Gliederung der Ausbildung

Die Ausbildung setzt sich zusammen aus

  • 1800 Unterrichtsstunden

und

  • 960 Stunden praktischer Ausbildung

Unterrichtsfächer

Berufsübergreifender Lernbereich

  • Deutsch/Kommunikation
  • Englisch/Kommunikation
  • Mathematik
  • Politik
  • Sport
  • Religion

Berufsbezogener Lernbereich - Theorie

  • Arbeits- und Beziehungsprozesse
  • Unterstützung des Menschen
  • Pflege von Menschen
  • Optionale Lernangebote

Berufsbezogener Lernbereich - Praxis

  • Praktische Ausbildung in stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege, der Behindertenhilfe oder der Familienpflege, insgesamt 960 Stunden (24 Wochen), im ersten Jahr unterrichtsbegleitend, im zweiten Jahr in zwei Blöcken.

Abschlüsse und Berechtigungen

Wer die Abschlussprüfung bestanden hat, ist berechtigt, die Berufsbezeichnung 'Staatlich geprüfte Pflegeassistentin/Staatlich geprüfter Pflegeassistent' zu führen.

Bei erfolgreichem Schulbesuch und einem Notendurchschnitt von 3,0 wird der Sekundarabschluss-I (Realschulabschluss), bei entsprechenden Leistungen der Erweiterte Sekundarabschluss-I zuerkannt.

 

Die Berufsausbildung kann auf die weitere Ausbildung zum/zur Altenpfleger/in angerechnet werden.

Kosten

Schulgeld wird nicht erhoben, allerdings müssen die Schüler/innen u.a. mit folgenden Kosten rechnen:

  • Ausleihgebühren für die Schulbücher
  • Einem einmaligen Beitrag für Kopien zu Beginn des Schuljahres
  • Material- und Verpflegungskostenbeitrag für den Praxisunterricht

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).

Anmeldungen

werden bis zum 28. Februar im Schulbüro angenommen. Dem Anmeldeformular der Schule sind beizufügen:

  • Halbjahres- bzw. Abschlusszeugnis der zuletzt/zurzeit besuchten allgemeinbildenden Schule (beglaubigte Kopie); Hauptschüler/innen der 10. Klasse fügen bitte zusätzlich unbedingt das Zeugnis des Hauptschulabschlusses bei (beglaubigte Kopie)
  • Halbjahres- und Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten berufsbildenden Schule (beglaubigte Kopie)
  • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (muss bei Beginn der Ausbildung vorliegen
  • Nachweise über absolvierte Praktika
  • Bescheinigung über die Ableistung eines Erste-Hilfe-Kurses von 8 Stunden (kann bis zum 30. Juni nachgereicht werden)
  • Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes, kann bis zum 30. Juni nachgereicht werden
  • Vollständiger tabellarischer Lebenslauf
  • Zwei an die eigene Anschrift adressierte, ausreichend frankierte Standard-Briefumschläge

Nur vollständige Bewerbungen werden im Auswahlverfahren berücksichtigt.

Auskunft

Weitere Informationen erhalten Sie von Frau van Triest.

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