Berufliches Gymnasium - Gesundheit und Soziales - Gesundheit und Pflege
Onlineanmeldung "Schüler Online"
Onlineanmeldung "Schüler Online"Ziel
Unser Berufliches Gymnasium bietet einen berufsorientierten Weg zur Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) und damit
- die Möglichkeit zu jedem gewünschten Studiengang
- einen anderen Einstieg in den Beruf
- besteht eventuell die Möglichkeit, BAföG zu beantragen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung
Das Berufliche Gymnasium ist eine Oberstufe besonderer Art. Die Lebens- und Praxisnähe der berufsbezogenen Schwerpunkte bereiten in spezieller Weise auf Studium und Beruf vor.
Das Berufliche Gymnasium kombiniert allgemeinbildende und berufsbildende Inhalte als Grundlage für alle Studiengänge an Universitäten und Fachhochschulen.
Die Absolventinnen und Absolventen des Beruflichen Gymnasiums haben bei einem fachbezogenen Studium einen deutlichen Theorievorsprung
Aufnahmevoraussetzungen
Zur Aufnahme in diese Schulform ist der erweiterte Sekundarabschluss I notwendig.
Die Ausbildung am Beruflichen Gymnasium
Berufliche Gymnasien umfassen nur die gymnasiale Oberstufe mit den Klassen 11 - 13. Der Unterricht wird in der Klasse 11 (Einführungsphase) im Klassenverband erteilt.
Die Schuljahrgänge 12 und 13 sind die Qualifikationsphase. In der Qualifikationsphase wird der Unterricht weitgehend im Klassenverband in halbjährigen Kursen erteilt. Versetzungen finden in der Qualifikationsphase nicht statt.
Die Ziele der Einführungsphase sind das Kennenlernen von Arbeitsweisen und Arbeitsgebieten des Beruflichen Gymnasiums sowie der Ausgleich von Defiziten in den Vorkenntnissen, um entsprechende Lernvoraussetzungen für die Qualifikationsphase zu erwerben. Wer an einer Fachoberschule Sozialwesen die Fachhochschulreife erworben hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen ohne Vorstufe in die Kursstufe eintreten.
Obwohl die Hochschulreife also eine allgemeine ist, erlaubt das Berufliche Gymnasium eine Spezialisierung.
Die Schwerpunktbildung Sozialpädagogik bietet vor allem Vorteile, wenn man Tätigkeiten im Bereich Pädagogik und Psychologie z.B. Lehramtsstudium, Diplom-Pädagogik, Sozialpädagogik, Sozialmanagement, Beratung etc. anstrebt.
Der Schwerpunkt Gesundheit-Pflege bietet gute Einstiegsmöglichkeiten in medizinische und pflegerische Studiengänge, schafft aber zudem auch die Basis für den Einstieg in therapeutische Ausbildungsberufe.
Das heißt
Das Berufliche Gymnasium bietet Schulbildung, keine Berufsausbildung.
Das Berufliche Gymnasium qualifiziert für ein Studium an Universitäten und Fachhochschulen; allerdings mit einem gegenüber klassischen Gymnasien höheren Anteil praxisorientierter Bildung.
Die Ausbildung vertieft Kenntnisse und Fertigkeiten zum eigenständigen Lösen von Problemen und fördert die in allen Bereichen notwendige Selbstständigkeit bei der Planung, Beurteilung und Entscheidungsfindung.
Fächer mit erhöhten Anforderungen und Prüfungsfächer
Prüfungsfächer sind
- als erstes Prüfungsfach (mit erhöhten Anforderungen): Gesundheit-Pflege
- 2 Fächer aus den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik (Mathematik kann durch Biologie ersetzt werden)
- Viertes oder fünftes Prüfungsfach sind z.B. Betriebs- und Volkswirtschaft, Informationsverarbeitung, eine weitere Fremdsprache, Biologie oder auch das nicht als zweites oder drittes Prüfungsfach gewählte Fach (mit grundlegenden Anforderungen).
Unterrichtsfächer mit grundlegenden Anforderungen
Zusätzlich zu den Prüfungsfächern müssen alle Fächer der Stundentafel belegt werden. Sie decken die 3 Aufgabenfelder ab:
- Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld
- Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld
- Mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld
Dem Fach 'Sport' ist kein Aufgabenfeld zugeordnet.
Abschlüsse und Berechtigungen
Bei erfolgreichem Besuch wird die allgemeine Hochschulreife (Abitur) verliehen.
Weitere Informationen erhalten Sie von Herrn Sauerwald.
Anmeldetermin
Bis zum 28. Februar eines Jahres. Ein Anruf lohnt sich zu jedem Zeitpunkt. Freie Plätze werden noch bis zum Schuljahresbeginn vergeben.