Quereinstieg in die tätigkeitsbegleitende Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin/ zum Sozialpädagogischen Assistenten

 

Das Angebot richtet sich an Quereinsteiger/innen in die Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/ Sozialpädagogischer Assistent mit folgenden Bildungsabschlüssen:

Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife oder Absolventinnen/Absolventen der Zweijährigen Berufsfachschule Sozialpädagogik oder

Sekundarabschluss I-Realschulabschluss plus

  • abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung oder
  • Ausbildung zur/zum Kinderpflegerin/Kinderpfleger oder
  • Aufbauqualifizierung (Tagespflege und Spielkreisleitung)mit dreijähriger Berufserfahrung

Weitere Informationen zu den Aufnahmevoraussetzungen finden Sie im Internet in der Verordnung über berufsbildende Schulen (§3 der Anlage 4 zu § 33 BbS-VO).

Gliederung der Ausbildung

Gliederung der Ausbildung in tätigkeitsbegleitender Form im zweiten Ausbildungsjahr (verteilt auf eineinhalb Schuljahre): 

Praktische Ausbildung am Lernort Einrichtung (montags bis mittwochs)

Die wöchentliche praktische Ausbildungszeit kann je nach Träger und Einrichtung variieren.

und

Theoretische Ausbildung am Lernort Schule (donnerstags und freitags)

16 Unterrichtsstunden pro Woche (8.00 bis 15.00 Uhr)

Die praktische Ausbildung wird durchgehend in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen (Krippen, Kindergärten, Kindertagesstätten und Horte) durchgeführt. Die praktische Ausbildung wird von Lehrkräften der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent betreut.

Die Leistungen, die die Schüler/innen während der praktischen Ausbildung erbringen, werden von den betreuenden Lehrkräften nach Rücksprache mit den Fachkräften der Einrichtung bewertet und in einer Note für "Praxis Sozialpädagogik" zusammengefasst.

Am Ende des Ausbildungsganges findet eine Abschlussprüfung statt, die aus einem praktischen, einem schriftlichen und ggf. einem mündlichen Teil besteht.

Unterricht

Die Ausbildung beinhaltet folgende Fächer und Module:

 Berufsübergreifender Lernbereich

  • Deutsch/Kommunikation
  • Englisch/Kommunikation
  • Politik
  • Religion
  • Sport
  • Mathematik

 Berufsbezogener Lernbereich - Theorie

  • Entwicklung beruflicher Identität
  • Entwicklungs- und Bildungsprozesse von Kindern
  • Pädagogische Konzepte
  • Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen II
  • Arbeit mit Familien und Bezugspersonen
  • Optionale Lernangebote

 Berufsbezogener Lernbereich – Praxis mit den Modulen

  • Durchführung der praktischen Ausbildung
  • Reflektion der praktischen Ausbildung

Abschlüsse und Berechtigungen

Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte/r Sozialpädagogische Assistentin/Sozial-pädagogischer Assistent" zu führen sowie den eSek-I.

Förderung - neu ab 1. August 2023

Es besteht die Möglichkeit, eine „Besondere Finanzhilfe für Kräfte in Ausbildung“ gemäß  § 30 NKiTaG in Form eines Ausbildungsentgeltes in Anspruch zu nehmen, sofern die wöchentliche praktische Tätigkeit mindestens 15 Stunden umfasst. Sprechen Sie uns an!

Anmeldetermin

Bis zum 28. Februar eines Jahres. Ein Anruf lohnt sich zu jedem Zeitpunkt. Freie Plätze werden noch bis zum Schuljahresbeginn vergeben.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Der erfolgreiche Abschluss ist Aufnahmevoraussetzung für die Ausbildung zur/zum staatlich anerkannten Erzieher/in an der Fachschule Sozialpädagogik.

Bewerbungsunterlagen

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Schulabschlusszeugnis
  • Abschlusszeugnis der Berufsausbildung
  • Arbeitszeugnisse oder Tätigkeitsnachweise

Weitere Informationen erhalten Sie bei Herrn Malte Stickel

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