Zweijährige Berufsfachschule - Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent

Ziel

Die Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent vermittelt den Schüler/innen Schlüsselqualifikationen für ihre Tätigkeit. Der Bildungsgang konzentriert sich auf die Vermittlung berufsspezifischer Kenntnisse.

Die Ausbildung in der BerufsfachschuleSozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent befähigt die Schüler-/innen, den anspruchsvollen Anforderungen bei der Arbeit mit Klein-, Vorschul-, und Grundschulkindern gerecht zu werden.

Sozialpädagogische Assistentinnen / Sozialpädagogische  Assistenten, werden in sozialpädagogischen Einrichtungen unter Anleitung einer Fachkraft eingesetzt.

Bevorzugte Arbeitsbereiche sind Kinderkrippen, Kindertagesstätten und Kinderhorte. Sozialpädagogische Assistentinnen / Sozialpädagogische  Assistenten sollen im Team an der Umsetzung sozialpädagogischer Zielvorstellungen mitwirken und sich an der pädagogischen Arbeit mit Kindern als Einzelne/r oder in der Gruppe angemessen beteiligen.

Tätigkeiten

Zu ihren Tätigkeiten gehören je nach Einsatzgebiet zum Beispiel

  • Gruppenbeaufsichtigung
  • Anleitung der Kinder zum Gestalten mit unterschiedlichen Materialien
  • Anleitung der Kinder zur Körperpflege
  • Spielanleitung
  • Vorbereitung von Angeboten
  • Unterstützung bei organisatorischen Aufgaben

Aufnahmevoraussetzungen

Zur Aufnahme in diese Schulform ist der Sekundarabschluss I/Realschulabschluss notwendig.

Einfühlungsvermögen, Geduld, Ideenreichtum und Verantwortungsbereitschaft sind ebenso unverzichtbare Voraussetzungen wie Freude und Begeisterungsfähigkeit für eine erfolgreiche pädagogische Arbeit im Team.

Gliederung der Ausbildung

Die Ausbildung erstreckt sich über zwei Jahre in Vollzeitausbildung.

Schuljahresbeginn und -ende sowie die Ferien sind wie an den allgemeinbildenden Schulen geregelt.

Die zweijährige Ausbildung beinhaltet theoretische und praktische Teile. Im Rahmen der schulischen Ausbildung werden fachtheoretische, fachpraktische und allgemeinbildende Inhalte vermittelt.

In Klasse I und II wird die praktische Ausbildung durchgehend in geeigneten Einrichtungen - vorzugsweise in Kindergärten - das sind Krippen, Kindergärten und Horte - durchgeführt.

Die theoretische Ausbildung findet in der Schule an 3 Tagen in der Woche statt, die praktische Ausbildung an 2 Tagen pro Woche in den jeweiligen Einrichtungen.

Die praktische Ausbildung wird von Lehrkräften der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentinnen / Sozialpädagogische  Assistenten betreut.

Die Leistungen, die die Schüler/innen während der praktischen Ausbildung erbringen, werden von den betreuenden Lehrkräften nach Rücksprache mit den Fachkräften der Einrichtung bewertet und in einer Note für "Praxis Sozialpädagogik" zusammengefasst.

Am Ende des Ausbildungsganges findet eine Abschlussprüfung statt, die aus einem praktischen, einem schriftlichen und ggf. einem mündlichen Teil besteht

Unterrichtsfächer

Berufsübergreifender Lernbereich

  • Deutsch/Kommunikation
  • Englisch/Kommunikation
  • Politik
  • Religion
  • Sport
  • Mathematik

Berufsbezogener Lernbereich - Theorie

Klasse 1 mit den Modulen

Erwerb der sozialpädagogischen Berufsrolle

Vielfalt in der Lebenswelt von Kindern

Erziehung als pädagogische Beziehungsgestaltung

Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen I

Optionale Lernangebote

Klasse 2 mit den Modulen

Entwicklung beruflicher Identität

Entwicklungs- und Bildungsprozesse von Kindern

Pädagogische Konzepte

Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen II

Arbeit mit Familien und Bezugspersonen

Optionale Lernangebote

Berufsbezogener Lernbereich - Praxis

Klasse 1 und 2 mit den Modulen

Durchführung der praktischen Ausbildung 

Reflektion der praktischen Ausbildung

Abschlüsse und Berechtigungen

Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung in der Klasse 2 wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte/r Sozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent" zu führen.

Anmeldetermin

Bis zum 28. Februar eines Jahres. Ein Anruf lohnt sich zu jedem Zeitpunkt. Freie Plätze werden noch bis zum Schuljahresbeginn vergeben.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Der erfolgreiche Abschluss ist Aufnahmevoraussetzung für die Ausbildung zur/zum staatlich anerkannten Erzieher/in an der Fachschule Sozialpädagogik.

Bewerbungsunterlagen

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Schulabschlusszeugnis
  • Abschlusszeugnis der Berufsausbildung
  • Arbeitszeugnisse oder Tätigkeitsnachweise

Weitere Informationen erhalten Sie bei Herrn Malte Stickel

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