Berufsschule - Landwirtschaft - Landwirtin/Landwirt

Ziel

Vermittlung des theoretischen Wissens, das für die Abschlussprüfung in der Ausbildung zur Landwirtin/zum Landwirt notwendig ist.

Aufnahmevoraussetzungen

Zur Aufnahme in diese Schulform ist kein Schulabschluss notwendig. Die Aufnahme ist nur in Zusammenhang mit einer betrieblichen Ausbildung möglich. Die Anmeldung erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb.

Fächer

Berufsübergreifender Lernbereich mit den Fächern:

  • Deutsch/Kommunikation
  • Englisch/Kommunikation
  • Politik
  • Religion
  • Sport

und

Berufsbezogener Lernbereich mit verschiedenen Lernfeldern.

Für den erfolgreichen Besuch (Berufsschul-Abschlusszeugnis) darf kein Lernbereich schlechter als ausreichend benotet sein.

In jedem Lernbereich darf höchstens ein mangelhaft und kein ungenügend vorkommen. Die Noten der Lernbereiche werden aus den Noten der Fächer bzw. Lernfelder entsprechend der Unterrichtsstundenzahl ermittelt.

Fächer und Lernfelder werden einzeln auf dem Zeugnis angegeben.

Abschlüsse und Berechtigungen

Die Ausbildung wird durch eine Abschlussprüfung bei der Landwirtschaftskammer abgeschlossen, bei der sowohl praktische als auch theoretische Inhalte geprüft werden. Bei erfolgreichem Schulbesuch wird der Sekundarabschluss I - Realschulabschluss, bei entsprechenden Leistungen der Erweiterte Sekundarabschluss I zuerkannt.

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