Dreijährige Fachschule - Heilerziehungspflege

Ziel

Die Ausbildung soll dazu befähigen, gleichermaßen heilpädagogische und pflegerische Kompetenzen zu erwerben, nämlich

  • die Beratung, Begleitung, Erziehung und Förderung von Menschen mit körperlichen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigungen
  • die fachkundige Pflege einschließlich der Gesundheitsvorsorge sowie der Ausführung ärztlicher Verordnungen bei Menschen mit Beeinträchtigung in unterschiedlichen Lebenssituationen
  • die Begleitung und Pflege von Menschen mit schwerster und / oder mehrfacher Behinderung, mit chronischen Krankheiten sowie von sterbenden Menschen
  • die Förderung und Bildung von musisch-kreativen Fertigkeiten, die auf den Alltag, auf Beschäftigung und Arbeit bezogen sind, sowie von Kulturtechniken.

Berufliche Einsatzmöglichkeiten:  

  • stationäre oder ambulante Wohngruppen für Menschen mit Behinderung,
  • betreutes Wohnen, Wohnpflegeheime, psychiatrische Einrichtungen, Hospiz
  • Werkstätten und Tageseinrichtungen für Menschen mit Behinderung
  • Sozialstationen, mobile Hilfsdienste, Integrative Kindergärten, Frühförderung, heilpädagogische Kindergärten, Förderschulen, Assistenz von Menschen mit Behinderungen (Integrationshilfe),
  • Rehabilitationskrankenhäuser, Erwachsenenbildungsstätten für Menschen mit Behinderung,
  • Ausbildungseinrichtungen, Tagesbildungsstätten, Freizeitwerke, Seniorenbetreuung. 

Aufnahmevoraussetzungen

In die Fachschule Heilerziehungspflege kann aufgenommen werden, wer

  • den Sekundarabschluss I/Realschulabschluss

und

  1. a) den erfolgreichen Besuch der Berufsfachschule Hauswirtschaft und Pflege mit dem Schwerpunkt Persönliche Assistenz nachweisen kann

oder

  1. b) eine erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung und den

Berufsschulabschluss nachweist

oder
c) ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder einen Bundesfreiwilligendienst (BDF 1 Jahr) oder
ein einjähriges Praktikum in Vollzeit in einem für die Heilerziehungspflege einschlägigen Bereich absolviert hat

oder den erfolgreichen Besuch

  1. der Klasse 11 der Fachoberschule Gesundheit und Soziales oder
  2. der Klasse 1 der Berufsfachschule Ergotherapie oder Pflege oder einer vergleichbaren Berufsfachschule oder
  3. der Grundstufe einer einschlägigen dualen Berufsausbildung oder
  4. der Einführungsphase (Jahrgangsstufe 11 des Beruflichen Gymnasiums Gesundheit und Soziales oder
  5. der Berufsfachschule -Pflegeassistenz- mit einem Notendurchschnitt von mind. 3,0 nachweist

oder

  1. eine Hochschulzugangsberechtigung besitzt und ein für die Fachrichtung einschlägiges Praktikum im Umfang von 400 Zeitstunden abgeleistet hat

oder

  1. eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Altenpflegerin/Altenpfleger, Ergotherapeut/Ergotherapeutin, Erzieherin/Erzieher, Gesundheits- und Krankenpflegerin/Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder Pflegefachfrau/ Pflegefachmann vorweisen kann

und

  1. seine persönliche Zuverlässigkeit und gesundheitliche Eignung nachweist (Führungszeugnis, ärztliche Bescheinigung).

Nur die Bewerber/innen werden aufgenommen, die zum Schuljahresbeginn die Zusage einer von der Schule als geeignet anerkannten heilpädagogischen Einrichtung nachweisen sowie das Erweiterte Führungszeugnis und einen ärztlichen / gesundheitsamtlichen Nachweis vorlegen, dass durch einen erhöhten Immunschutz die Gefahr einer berufstypischen Infektion nicht besteht oder von ihnen ausgeht.

Förderung

Es besteht die Möglichkeit Aufstiegs-Bafög in Höhe von monatlich 841 € zu beantragen. Der Zuschuss erfolgt elternunabhängig und muss nicht zurückgezahlt werden. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei der NBank.
Zusätzlich zum Aufstiegsbafög kann einer geringfügigen Beschäftigung von 520€ monatlich nachgegangen werden.

Unterrichtsorganisation und praktische Ausbildung

Die Ausbildung in der Fachschule dauert drei Jahre.
Der Unterricht findet an drei Wochentagen in der Schule statt und an einem der beiden Praxistage eine Doppelstunde Distanzunterricht. Die Praxiseinsätze erfolgen an zwei festgelegten Praxistagen in der Woche. Gemäß der Verordnung über die berufsbildenden Schulen (BbS-VO) sowie den zugehörigen Ergänzenden Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen (EB-BbS) absolvieren unserer Schülerinnen und Schüler eine praktische Ausbildung im Umfang von 1500 Stunden in drei Jahren bzw. 500 Stunden pro Jahr.
Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung erbringen, werden von den beteiligten Lehrkräften in einer Note für das Modul „Praxis“ zusammengefasst.

 

 Der Unterricht erfolgt in den berufsübergreifenden Lernbereich mit den Fächern:

Deutsch
Englisch
Politik
Religion
Mathematik

Der berufsbezogene Lernbereich besteht aus verschiedenen aufeinander bauenden Modulen.
Modul Theorie am Beispiel für das erste Ausbildungsjahr:

 

Modul 1: Entwicklungsaufgaben wahrnehmen und begleiten
Modul 2: Individuelle Beziehungs- und Bildungsprozesse initiieren
Modul 3: Menschen bedürfnisorientiert pflegen
Modul 4: Kommunikation als Mittel der Beziehungsgestaltung nutzen
Modul 5: Berufsidentität entwickeln
Modul 6: Optionale Lernangebote
Modul Praxis: Grundlegende heilerziehungspflegerische Assistenzangebote entwickeln, umsetzen und reflektieren

Mit der Modularisierung der berufsbezogenen Lernbereiche Theorie und Praxis werden zugleich Credit Points erworben.
Im Falle eines später aufgenommen Hochschulstudiums, können die Credit Points angerechnet und die Studiendauer kann verkürzt werden.

Prüfungen

Die Modulprüfungen bestehen aus vier schriftlichen und der praktischen Abschlussprüfung. Nur im Einzelfall kann eine mündliche Prüfung einberufen werden.

Abschlüsse und Berechtigungen

Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin“ / „Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“ zu führen. Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung wird die Fachhochschulreife erworben, die zum Studium an einer Fachhochschule berechtigt. Des Weiteren erreichen die Schüler/innen den Bachelor Professional in Sozialwesen.

Ein Schulgeld wird nicht erhoben.

Es können Kosten entstehen für z. B.:

  • Schulbücher (Eigenanteil)
  • Fotokopien und Unterrichtsmaterialien
  • Exkursionen
  • Spezielle Fortbildungen

Ansprechpartner: Weitere Informationen erhalten Sie bei Herrn Malte Stickel

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