Fachschule Sozialpädagogik in Teilzeit

Ziel

Die Basismodule der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent bilden den Grundstein für die Aufbaumodule, die in der Fachschule Sozialpädagogik in der Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher folgen.

Die Arbeit von Erzieherinnen und Erzieherin umfasst erzieherische und bildende sowie pflegerische und organisatorische/verwaltende Tätigkeiten. Erzieherinnen sind in unterschiedlichen Arbeitsfeldern tätig:

  • Tageseinrichtungen für Kinder oder Kindertagesstätten (Krippen, Kindergärten, Tagesstätten, Kinderhäuser, Horte, integrative oder interkulturelle Einrichtungen)
  • Kinder und Jugendarbeit (Kinderund Jugendfreizeiteinrichtungen, sozialpädagogisch betreute Spielplätze oder Kinderund Jugendprojekte wie Spielmobile oder Stadtteiltreffs, Erholungs- und Ferienheime)
  • Jugendsozialarbeit (berufsbegleitende Ausbildungsangebote, Wohnheime für Auszubildende, Maßnahmen für Jugendliche mit Migrationshintergrund)
  • Hilfen zur Erziehung (Erziehungsheime, sozialpädagogische Familienhilfe, Tagesgruppen, Jugendwohngemeinschaften, sozialpädagogische Einzelbetreuung, betreute Wohnformen, soziale Gruppenarbeit)
  • Schulen (Ganztagsschulen, betreute Grundschulen, Förderzentren, Internate, Schulsozialarbeit)
  • Einrichtungen der Gesundheitsförderung (Kurheime, Kinderkrankenhäuser, Beratungsstellen)
  • Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderungen oder besonderen Bedürfnissen (ambulante soziale Dienste, Einrichtungen wie Wohnheime für Menschen mit Behinderung oder Einrichtungen der Kinderund Jugendpsychiatrie)

Aufnahmevoraussetzungen

Zur Aufnahme in diese Schulform ist der Abschluss der Berufsfachschule Sozialpädagogische/r Assistent/in mit mindestens befriedigenden Leistungen im Fach Deutsch und in der Praxis Sozialpädagogik, sowie die Durchschnittsnote befriedigend in den Modulen notwendig.

Quereinstiege sind möglich, z. B. mit absolvierten 600 Stunden Praxis und

  • dem Abschluss Berufliches Gymnasium Gesundheit und Soziales – Schwerpunkt Sozialpädagogik,
  • einem (sozial-)pädagogischen Hochschulabschluss oder
  • einem beruflichen Abschluss als
    • Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger
    • Ergotherapeutin/Ergotherapeut
    • Logopädin/ Logopäde
    • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/ Kinderkrankenpfleger

(siehe Broschüre )

Unterrichtsorganisation und Gliederung der Ausbildung

Die Ausbildung erstreckt sich über drei Jahre in Teilzeitausbildung (berufsbegleitend) und beinhaltet theoretische und praktische Teile.

Organisation der schulischen Ausbildung

Im Rahmen der schulischen Ausbildung werden fachtheoretische, fachpraktische und allgemeinbildende Inhalte vermittelt. Die schulische Ausbildung erfolgt an zwei vollen Unterrichtstagen (8 – 15 Uhr), weitere vier Stunden werden als Online- bzw. Distanzunterricht an einem oder zwei Praxistagen erteilt. Zusätzliche Reflexionsblöcke sind möglich, aber: Wir arbeiten ohne Abend- und Wochenendunterricht!

 Organisation der praktischen Ausbildung

In Klasse  1–3 wird die praktische Ausbildung in geeigneten Einrichtungen durchgeführt - vorzugsweise im Jugendzentrum/Kindertreff, in der offenen Kinder- und Jugendarbeit, in Kinder- und Jugendheimen, in Wohngruppen für Jugendliche oder erwachsene Menschen mit Behinderungen, in Wohngruppen für minderjährige geflüchtete Menschen, Tagesbildungsstätten der Lebenshilfe (Schule für Menschen mit geistiger Behinderung), Heilpädagogischen Kinder- und Jugendheimen (für Menschen mit Behinderungen), in Wohnheime für Menschen mit Behinderung, Ganztagsschulen/Oberschulen, Sozialpädagogischer Hort, Krippen und Kindergärten.

Die praktische Ausbildung findet berufs- bzw. tätigkeitsbegleitend statt und erfolgt somit wöchentlich während der Schulzeit an drei Praxistagen. Die praktische Ausbildung beträgt insgesamt mindestens 600 Zeitstunden. Sie erfolgt in zwei Tätigkeitsbereichen mit Menschen in verschiedenen Altersstufen (0 bis 3, 3 bis 6, 6 bis 10, 10 bis 14, 14 bis 21, über 21). Der Umfang in einem Tätigkeitsbereich beträgt mindestens 180 Zeitstunden. Der Wechsel der Tätigkeitsbereiche kann innerhalb einer Einrichtung bzw. beim gleichen Träger erfolgen.

Wichtig: Da die Ausbildung berufsbegleitend erfolgt, ist eine über die vereinbarte Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung im Einvernehmen von Einrichtung und den BBS Haste zulässig. Eine entsprechende Vergütung, kann aber vereinbart werden. Ein Arbeits- oder Anstellungsvertrag kann ergänzend zum Ausbildungsvertrag zwischen Einrichtung und der Schülerin bzw. dem Schüler geschlossen werden. Wir beraten Sie gerne!

Abschlussprüfungen

  • Schriftliche Abschlussprüfungen im Fach Deutsch/Kommunikation und einem Modul
  • Facharbeit mit verbindlichem Kolloquium
  • Praktische Prüfung

 

Unterrichtsfächer

Berufsübergreifender Lernbereich

  • Deutsch/Kommunikation      
  • Englisch/Kommunikation
  • Mathematik
  • Naturwissenschaft
  • Politik
  • Religion
  • Sport

   Achtung:

   Fachschülerinnen und Fachschüler, die sich gegen den Erwerb der Fachhochschulreife entscheiden, sind nicht verpflichtet,
   am Unterricht in Mathematik, Naturwissenschaften und Englisch/Kommunikation teilzunehmen.
   Die Fachhochschulreife wird dann im Abschlusszeugnis entsprechend nicht bescheinigt.

Berufsbezogener Lernbereich - Theorie

Klasse 1-3 mit den Modulen

  • Entwicklung professioneller Perspektiven
  • Diversität und Inklusion
  • Professionelle Entwicklungs- und Bildungsbegleitung
  • Pädagogische Arbeit mit Gruppen
  • Professionelle Gestaltung von Bildungsprozessen I
  • Netzwerkarbeit und Qualitätsentwicklung
  • Individuelle Lebenslagen
  • Professionelle Gestaltung von Bildungsprozessen II
  • Erziehungs- und Bildungspartnerschaften
  • Optionale Lernangebote

Die Verteilung der berufsbezogenen Module mit insgesamt 1680 Unterrichtsstunden auf die drei Ausbildungsjahre wird zu Beginn der Ausbildung intern veröffentlicht.

 Berufsbezogener Lernbereich - Praxis

Klasse 1-3 mit den Modulen

  • Durchführung der praktischen Ausbildung
  • Reflexion der praktischen Ausbildung

Abschlüsse und Berechtigungen

Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung in der Klasse 3 wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher“ zu führen. Des Weiteren erreichen die Schülerinnen und Schüler den Bachelor Professional in Sozialwesen sowie (optional!) die Fachhochschulreife.

Abhängig von der Hochschule/Fachhochschule werden bis zu 90 Credit Points der Ausbildung auf einen Bachelorstudiengang angerechnet.  Auf den Erwerb der Fachhochschulreife kann zu Beginn der Ausbildung explizit verzichtet werden.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Herrn Malte Stickel

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